Rechtsprechung
LG Rostock, 02.04.2008 - 10 O 98/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus LG Rostock, 02.04.2008 - 10 O 98/05
Die Ablehnung eines Beweises für eine beweiserhebliche Tatsache ist zulässig wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geradewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen ( BGH, NJW 1991, 2707). - BGH, 01.12.1993 - VIII ZR 243/92
Substantiierung des Beweisantrags des Verkäufers eines Warenbestandes
Auszug aus LG Rostock, 02.04.2008 - 10 O 98/05
Ein Beweisantritt dem die ausreichende Bestimmtheit der zu ermittelnden Tatsachen fehlt, ist abzulehnen ( BGH, NJW-RR 1994, 377).